BADEN HYPO

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Privatkunden

 
Häufig gestellte Fragen zum BADEN-HYPO-Privatdarlehen

Bitte wählen Sie zu Ihrer Frage ein entsprechendes Themengebiet aus.

1. Wie beantrage ich ein BADEN-HYPO-Privatdarlehen?
Sie müssen einfach unseren Online-Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und inklusive der geforderten Unterlagen an die angegebene Adresse senden.


2. Wer kann ein BADEN-HYPO-Privatdarlehen beantragen?

Sie sind volljährig
Sie handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse
Sie sind Arbeitnehmer und seit mindestens 6 Monaten bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber tätig (nicht mehr in der Probezeit)
Sie sind nicht selbständig (Ausnahme für folgende Berufsstände: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hausverwalter, Notare, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure)


3. Für welchen Verwendungszweck kann ich das BADEN-HYPO-Privatdarlehen nutzen?

Sie können das BADEN-HYPO-Privatdarlehen für jede Art von Anschaffung bzw. für Umfinanzierungen verwenden.


4. Erhalte ich sofort eine Entscheidung?
Ja, Sie erhalten von uns sofort -online- eine Entscheidung, ob Ihr Finanzierungswunsch darstellbar ist - vorbehaltlich einer endgültigen Bonitätsprüfung. Voraussetzung hierbei ist, dass Ihre Angaben im Darlehensantrag -online- mit den Angaben der einzureichenden Unterlagen übereinstimmen.


5. Wie funktioniert das PostIdent-Verfahren?
Sie erhalten mit dem Ausdruck unseres Online-Antrages einen PostIdent-Coupon. Diesen müssen Sie gemeinsam mit Ihrem gültigen Personalausweis oder mit Ihrem gültigen Reisepass inklusive aktueller Meldebestätigung bei einer Postfiliale Ihrer Wahl vorlegen. Der Postmitarbeiter druckt anhand des PostIdent-Coupons ein Formular aus, welches durch Sie unterschrieben werden muss. Das Formular wird gemeinsam mit Ihrem Darlehensantrag an die Bank versendet. Bitte denken Sie daran, dass sich alle Antragsteller einzeln legitimieren müssen.


6. Welche Darlehenssummen sind möglich?
Sie können zwischen Darlehenssummen von 1.000 Euro bis 50.000 Euro wählen.


7. Wie erfolgt die Rückzahlung meines BADEN-HYPO-Privatdarlehens?
Sie haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Laufzeiten zu wählen: 12, 24, 36, 48, 60, 72 oder 84 Monate. Für Beträge zwischen 1.000 und 2.500 Euro wird jedoch eine Maximallaufzeit von 36 Monaten vorgegeben.


8. Welche Rückzahlungstermine können für das Privatdarlehen gewählt werden?
Die Raten für Ihr Privatdarlehen können Sie zum 15. oder 30. eines jeden Monats zahlen.


9. Wie erfolgt die Einzahlung der monatlichen Raten zu Gunsten meines Privatdarlehens?
Die monatlichen Raten für Ihr Privatdarlehen werden von dem Konto , welches Sie uns im Darlehensantrag nennen, per Lastschrift eingezogen.


10. Können sich die Zinsen des BADEN-HYPO-Privatdarlehens ändern?
Nein, die Konditionen gelten für die vereinbarte Laufzeit.


11. Was versteht man unter dem effektiven Jahreszins?
Der Effektivzins gibt unter Berücksichtigung aller Kosten die tatsächlichen Kreditkosten pro Jahr an. In die Berechnung des Effektivzinses werden alle Kosten, die tatsächliche Kredithöhe und die tatsächliche Laufzeit einbezogen. Der effektive Jahreszins wird als vom Hundert-Satz (in Prozent) ausgewiesen.


12. Welche Kosten entstehen beim BADEN-HYPO-Privatdarlehen?
Für ein BADEN-HYPO-Privatdarlehen fallen Zinsen und eine Bearbeitungsgebühr an. Bei der Bearbeitungsgebühr handelt es sich um ein einmaliges Entgelt, das als Prozentsatz vom Darlehensbetrag berechnet wird. Die Zinsen werden während der gesamten Laufzeit für den jeweils noch nicht zurückgezahlten Kreditbetrag monatlich in Rechnung gestellt und mit den Ratenzahlungen verrechnet.
Bei Abschluss einer Restschuldversicherung zahlen Sie je nach Tarif eine einmalige Prämie, die von der Bank mitfinanziert wird.


13. Wie hoch ist meine persönliche monatliche Rate?
Nach Eingabe Ihres Finanzierungswunsches, des gewünschten Darlehensbetrages, der gewünschten Laufzeit erhalten Sie Ihren persönlichen Darlehensplan. Bei Auswahl einer Restschuldversicherung erhalten Sie ebenfalls die Angaben zur Höhe der Versicherungsprämie.


14. Kann ich bestehende Darlehen bei anderen Banken ablösen?
Wenn Sie weitere Darlehen bei anderen Banken haben, können Sie diese mit unserem BADEN-HYPO-Privatdarlehen einfach und bequem ablösen. Ihr Vorteil: Sie zahlen künftig nur eine Rate und haben somit einen besseren Überblick bezüglich Ihrer monatlichen Belastung.


15. Welche Unterlagen muss ich Ihnen zur Verfügung stellen?
Arbeitnehmer:

Vollständig ausgefüllter Online-Antrag (Original)
Aktueller Gehaltsnachweis und Dezember-Gehaltsnachweis des Vorjahres
(im Original ab einer Kreditantragssumme von 15.001 Euro)
Ab einer Kreditantragssumme von 15.001 Euro: Kontoauszüge der letzten 5 Wochen in Kopie
Ablöseformular (nur bei Umschuldung)

Freie Berufe:

Vollständig ausgefüllter Online-Antrag (Original)
Bis zu einer Kreditantragssumme von 15.000 Euro:
letzte Einnahmen-/ Überschussrechnung oder Jahresabschluss oder ESt-Bescheid oder - Erklärung (sofern diese älter als Vorjahr: zusätzlich Dezember –BWA des Vorjahres) sowie aktuelle BWA in Kopie
Ab einer Kreditantragssumme von 15.001 Euro:
Einnahmen-/Überschussrechnungen oder Jahresabschlüsse, ESt-Bescheide oder –Erklärungen der letzten zwei Jahre (sofern diese älter als Vorjahr: zusätzlich Dezember –BWA des Vorjahres) sowie aktuelle BWA in Kopie
Ablöseformular (nur bei Umschuldung)

Alle Unterlagen sind rechtsverbindlich durch Sie zu unterzeichnen.


16. Welche Unterlagen muss ich bei einer Umschuldung zusätzlich zur Verfügung stellen?

Ablöseformular
Mitteilung über den Ablösesaldo der Fremdbank bzw. Vollmacht zur Erfragung oder Kontoauszug aus dem der aktuelle Ablösesaldo hervorgeht
Kreditvertrag der Fremdbank


17. Wann wird mein BADEN-HYPO-Privatdarlehen ausgezahlt?
Ihr BADEN-HYPO-Privatdarlehen wird zu Ihrem gewünschten Auszahlungstermin, welchen Sie im Antrag hinterlegt haben, ausgezahlt. Bitte beachten Sie, dass dieser Termin nur eingehalten werden kann, sofern Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben bzw. die Bank keine Unterlagen nachfordern muss. Die Gutschrift auf dem Empfängerkonto kann im Überweisungsverkehr bis zu 3 Bankarbeitstagen dauern.


18. Ist eine Vorverlegung des Auszahlungstermins möglich?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies leider nicht möglich ist. Alle in Ihrem Antrag angegebenen Informationen zum Verbraucherkreditgesetz beziehen sich auf den durch Sie gewählten Auszahlungstermin.


19. Kann ich vom Darlehensvertrag zurücktreten?
Als Darlehensnehmer haben Sie ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen und der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Wurde der Darlehensbetrag bereits ausgezahlt, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Widerruf oder nach Auszahlung den erhaltenen Darlehensnettobetrag zurückzahlen.


20. Kann ich das BADEN-HYPO-Privatdarlehen während der Darlehenslaufzeit kündigen?
Ja, das BADEN-HYPO-Privatdarlehen kann durch Sie nach einem Ablauf von 6 Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.


21. Kann ich zusätzlich zu den monatlichen Raten Sondertilgungen leisten?
Sondertilgungen sind nach Ablauf von 6 Monaten nach dem vollständigen Empfang des Privatdarlehens zu den von Ihnen gewählten Ratenterminen möglich. Der als Sondertilgung zu leistende Betrag muss mindes­tens Euro 1.000 betragen. Eine Sondertilgung hat der Kredit­neh­mer der BADEN-HYPO mindestens 14 Tage vor der Fälligkeit der nächsten Rate anzuzeigen. Sie kann zum Fälligkeitstermin der nächsten Rate nur dann berücksichtigt werden, wenn der Betrag der Sondertilgung von der Bank mit der nächsten Rate per Lastschrift von dem in diesem Kreditantrag be­zeichneten Girokonto eingezogen werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sondertilgungen nicht die monatliche Rate reduzieren sondern die Gesamtlaufzeit Ihres BADEN-HYPO-Privatdarlehens verkürzen.


22. Kann ich meine monatliche Rate während der Laufzeit erhöhen?
Die monatliche Rate Ihres BADEN-HYPO-Privatdarlehens kann nicht erhöht werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit Sondertilgungen zu leisten (siehe auch Frage 21).


23. Was bedeutet SCHUFA?
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist ein Unternehmen, welches seinen Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit der Kunden gibt. Vertragspartner der SCHUFA sind in erster Linie Banken, Kreditkartengesellschaften, aber auch kreditgebende Unternehmen wie z.B. Versandhandel und Kaufhäuser.


24. Warum muss ich eine SCHUFA-Erklärung unterschreiben?
Mit Unterschrift der SCHUFA-Erklärung werden Ihre Daten an die SCHUFA übermittelt und dürfen von dieser an andere Vertragspartner weitergegeben werden.


25. Wofür benötige ich eine Restschuldversicherung?
Mit einer Restschuldversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod ab. Die verschiedenen Bestandteile können Sie innerhalb der Tarife frei wählen.