Bitte wählen Sie zu Ihrer Frage ein entsprechendes Themengebiet aus.
1. Wie beantrage ich ein
BADEN-HYPO-Privatdarlehen?
Sie müssen einfach unseren Online-Antrag ausfüllen,
ausdrucken, unterschreiben und inklusive der geforderten Unterlagen an
die angegebene Adresse senden.
2. Wer kann ein BADEN-HYPO-Privatdarlehen
beantragen?
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Sie sind volljährig |
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Sie handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse |
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Sie sind Arbeitnehmer und seit mindestens 6 Monaten bei
Ihrem derzeitigen Arbeitgeber tätig (nicht mehr in der
Probezeit) |
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Sie sind nicht selbständig (Ausnahme für folgende Berufsstände:
Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hausverwalter, Notare,
Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und öffentlich
bestellte Vermessungsingenieure) |
3. Für welchen Verwendungszweck kann ich das BADEN-HYPO-Privatdarlehen
nutzen?
Sie können das BADEN-HYPO-Privatdarlehen für jede Art von
Anschaffung bzw. für Umfinanzierungen verwenden.
4. Erhalte ich sofort eine
Entscheidung?
Ja, Sie erhalten von uns sofort -online- eine Entscheidung, ob Ihr
Finanzierungswunsch darstellbar ist - vorbehaltlich einer endgültigen
Bonitätsprüfung. Voraussetzung hierbei ist, dass Ihre Angaben im
Darlehensantrag -online- mit den Angaben der einzureichenden
Unterlagen übereinstimmen.
5. Wie funktioniert das
PostIdent-Verfahren?
Sie erhalten mit dem Ausdruck unseres Online-Antrages einen
PostIdent-Coupon. Diesen müssen Sie gemeinsam mit Ihrem gültigen
Personalausweis oder mit Ihrem gültigen Reisepass inklusive aktueller
Meldebestätigung bei einer Postfiliale Ihrer Wahl vorlegen. Der
Postmitarbeiter druckt anhand des PostIdent-Coupons ein Formular aus,
welches durch Sie unterschrieben werden muss. Das Formular wird
gemeinsam mit Ihrem Darlehensantrag an die Bank versendet. Bitte
denken Sie daran, dass sich alle Antragsteller einzeln legitimieren müssen.
6. Welche Darlehenssummen sind möglich?
Sie können zwischen Darlehenssummen von 1.000 Euro bis 50.000 Euro wählen.
7. Wie erfolgt die Rückzahlung
meines BADEN-HYPO-Privatdarlehens?
Sie haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Laufzeiten zu wählen:
12, 24, 36, 48, 60, 72 oder 84 Monate. Für Beträge zwischen 1.000
und 2.500 Euro wird jedoch eine Maximallaufzeit von 36 Monaten
vorgegeben.
8. Welche Rückzahlungstermine
können für das Privatdarlehen gewählt werden?
Die Raten für Ihr Privatdarlehen können Sie zum 15. oder 30. eines
jeden Monats zahlen.
9. Wie erfolgt die Einzahlung der
monatlichen Raten zu Gunsten meines Privatdarlehens?
Die monatlichen Raten für Ihr Privatdarlehen werden von dem Konto ,
welches Sie uns im Darlehensantrag nennen, per Lastschrift eingezogen.
10. Können sich die Zinsen des
BADEN-HYPO-Privatdarlehens ändern?
Nein, die Konditionen gelten für die vereinbarte Laufzeit.
11. Was versteht man unter dem
effektiven Jahreszins?
Der Effektivzins gibt unter Berücksichtigung aller Kosten die tatsächlichen
Kreditkosten pro Jahr an. In die Berechnung des Effektivzinses werden
alle Kosten, die tatsächliche Kredithöhe und die tatsächliche
Laufzeit einbezogen. Der effektive Jahreszins wird als vom
Hundert-Satz (in Prozent) ausgewiesen.
12. Welche Kosten entstehen beim
BADEN-HYPO-Privatdarlehen?
Für ein BADEN-HYPO-Privatdarlehen fallen Zinsen und eine
Bearbeitungsgebühr an. Bei der Bearbeitungsgebühr handelt es sich um
ein einmaliges Entgelt, das als Prozentsatz vom Darlehensbetrag
berechnet wird. Die Zinsen werden während der gesamten Laufzeit für
den jeweils noch nicht zurückgezahlten Kreditbetrag monatlich in
Rechnung gestellt und mit den Ratenzahlungen verrechnet.
Bei Abschluss einer Restschuldversicherung zahlen Sie je nach Tarif
eine einmalige Prämie, die von der Bank mitfinanziert wird.
13. Wie hoch ist meine persönliche
monatliche Rate?
Nach Eingabe Ihres Finanzierungswunsches, des gewünschten
Darlehensbetrages, der gewünschten Laufzeit erhalten Sie Ihren persönlichen
Darlehensplan. Bei Auswahl einer Restschuldversicherung erhalten Sie
ebenfalls die Angaben zur Höhe der Versicherungsprämie.
14. Kann ich bestehende Darlehen bei
anderen Banken ablösen?
Wenn Sie weitere Darlehen bei anderen Banken haben, können Sie diese
mit unserem BADEN-HYPO-Privatdarlehen einfach und bequem ablösen. Ihr
Vorteil: Sie zahlen künftig nur eine Rate und haben somit einen
besseren Überblick bezüglich Ihrer monatlichen Belastung.
15. Welche Unterlagen muss ich Ihnen
zur Verfügung stellen?
Arbeitnehmer:
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Vollständig ausgefüllter Online-Antrag (Original) |
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Aktueller Gehaltsnachweis und Dezember-Gehaltsnachweis des
Vorjahres
(im Original ab einer Kreditantragssumme von 15.001 Euro) |
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Ab einer Kreditantragssumme von 15.001 Euro: Kontoauszüge
der letzten 5 Wochen in Kopie |
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Ablöseformular (nur bei Umschuldung) |
Freie Berufe:
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Vollständig ausgefüllter Online-Antrag (Original) |
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Bis zu einer Kreditantragssumme von 15.000 Euro:
letzte Einnahmen-/ Überschussrechnung oder Jahresabschluss
oder ESt-Bescheid oder - Erklärung (sofern diese älter als
Vorjahr: zusätzlich Dezember –BWA des Vorjahres) sowie
aktuelle BWA in Kopie |
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Ab einer Kreditantragssumme von 15.001 Euro:
Einnahmen-/Überschussrechnungen oder Jahresabschlüsse,
ESt-Bescheide oder –Erklärungen der letzten zwei Jahre
(sofern diese älter als Vorjahr: zusätzlich Dezember –BWA
des Vorjahres) sowie aktuelle BWA in Kopie |
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Ablöseformular (nur bei Umschuldung) |
Alle Unterlagen sind rechtsverbindlich durch Sie zu unterzeichnen.
16. Welche Unterlagen muss ich bei einer Umschuldung zusätzlich zur
Verfügung stellen?
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Ablöseformular |
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Mitteilung über den Ablösesaldo der Fremdbank bzw.
Vollmacht zur Erfragung oder Kontoauszug aus dem der aktuelle
Ablösesaldo hervorgeht |
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Kreditvertrag der Fremdbank |
17. Wann wird mein BADEN-HYPO-Privatdarlehen
ausgezahlt?
Ihr BADEN-HYPO-Privatdarlehen wird zu Ihrem gewünschten
Auszahlungstermin, welchen Sie im Antrag hinterlegt haben, ausgezahlt.
Bitte beachten Sie, dass dieser Termin nur eingehalten werden kann,
sofern Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben bzw. die
Bank keine Unterlagen nachfordern muss. Die Gutschrift auf dem Empfängerkonto
kann im Überweisungsverkehr bis zu 3 Bankarbeitstagen dauern.
18. Ist eine
Vorverlegung des Auszahlungstermins möglich?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies leider nicht möglich
ist. Alle in Ihrem Antrag angegebenen Informationen zum
Verbraucherkreditgesetz beziehen sich auf den durch Sie gewählten
Auszahlungstermin.
19. Kann ich vom Darlehensvertrag zurücktreten?
Als Darlehensnehmer haben Sie ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist
beträgt 2 Wochen und der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Wurde
der Darlehensbetrag bereits ausgezahlt, müssen Sie innerhalb von 30
Tagen nach dem Widerruf oder nach Auszahlung den erhaltenen
Darlehensnettobetrag zurückzahlen.
20. Kann ich das BADEN-HYPO-Privatdarlehen
während der Darlehenslaufzeit kündigen?
Ja, das BADEN-HYPO-Privatdarlehen kann durch Sie nach einem Ablauf von
6 Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von 3 Monaten gekündigt werden.
21. Kann ich
zusätzlich zu den monatlichen Raten Sondertilgungen leisten?
Sondertilgungen sind nach Ablauf von 6 Monaten nach dem vollständigen
Empfang des Privatdarlehens zu den von Ihnen gewählten Ratenterminen
möglich. Der als Sondertilgung zu leistende Betrag muss mindestens
Euro 1.000 betragen. Eine Sondertilgung hat der Kreditnehmer der
BADEN-HYPO mindestens 14 Tage vor der Fälligkeit der nächsten Rate
anzuzeigen. Sie kann zum Fälligkeitstermin der nächsten Rate nur
dann berücksichtigt werden, wenn der Betrag der Sondertilgung von der
Bank mit der nächsten Rate per Lastschrift von dem in diesem
Kreditantrag bezeichneten Girokonto eingezogen werden kann. Bitte
beachten Sie, dass Sondertilgungen nicht die monatliche Rate
reduzieren sondern die Gesamtlaufzeit Ihres BADEN-HYPO-Privatdarlehens
verkürzen.
22. Kann ich
meine monatliche Rate während der Laufzeit erhöhen?
Die monatliche Rate Ihres BADEN-HYPO-Privatdarlehens kann nicht erhöht
werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit Sondertilgungen zu leisten
(siehe auch Frage 21).
23. Was bedeutet SCHUFA?
Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung ist ein
Unternehmen, welches seinen Vertragspartnern Informationen über die
Kreditwürdigkeit der Kunden gibt. Vertragspartner der SCHUFA sind in
erster Linie Banken, Kreditkartengesellschaften, aber auch
kreditgebende Unternehmen wie z.B. Versandhandel und Kaufhäuser.
24. Warum muss ich eine SCHUFA-Erklärung
unterschreiben?
Mit Unterschrift der SCHUFA-Erklärung werden Ihre Daten an die SCHUFA
übermittelt und dürfen von dieser an andere Vertragspartner
weitergegeben werden.
25. Wofür benötige ich eine
Restschuldversicherung?
Mit einer Restschuldversicherung sichern Sie sich und Ihre Familie
gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod ab.
Die verschiedenen Bestandteile können Sie innerhalb der Tarife frei wählen.